Hinweise nach BattG

🔋 Hinweise zur Batterieentsorgung (gemĂ€ĂŸ § 18 Batteriegesetz)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von GerĂ€ten, die Batterien enthalten, sind wir als HĂ€ndler gemĂ€ĂŸ dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie als Verbraucher auf Folgendes hinzuweisen:

1. Keine Entsorgung im HausmĂŒll

Batterien dĂŒrfen nicht in den HausmĂŒll gegeben werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurĂŒckzugeben, damit eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt werden kann. Die Entsorgung ĂŒber den gewöhnlichen HausmĂŒll ist ausdrĂŒcklich verboten!

2. RĂŒckgabemöglichkeiten

Sie können Batterien nach Gebrauch unentgeltlich in unserer Verkaufsstelle zurĂŒckgeben oder an eine kommunale Sammelstelle bringen. Alternativ können Sie sie auch per Post ausreichend frankiert an uns zurĂŒcksenden:

Up-Cell GmbH
Akazienweg 8
76287 Rheinstetten

Bitte achten Sie bei der RĂŒcksendung auf einen sicheren Versand, insbesondere bei Lithiumhaltigen Batterien (z. B. aus Energiespeichern), sowie auf Transportvorschriften. Alternativ kontaktieren Sie uns bezĂŒglich einer Abholung.

3. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen MĂŒlltonne gekennzeichnet:

Dieses Symbol bedeutet: Batterien dĂŒrfen nicht ĂŒber den HausmĂŒll entsorgt werden.

Unter dem MĂŒlltonnensymbol befinden sich zusĂ€tzlich chemische Symbole fĂŒr besonders schĂ€dliche Bestandteile:

SymbolBedeutung
CdenthÀlt Cadmium
PbenthÀlt Blei
HgenthÀlt Quecksilber

Diese Stoffe sind besonders umwelt- und gesundheitsgefÀhrdend.


Hinweis

Bitte beachten Sie auch die weiteren Entsorgungshinweise in unseren Allgemeinen GeschÀftsbedingungen oder den Produktunterlagen.