Hinweise nach BattG
🔋 Hinweise zur Batterieentsorgung (gemäß § 18 Batteriegesetz)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir als Händler gemäß dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie als Verbraucher auf Folgendes hinzuweisen:
1. Keine Entsorgung im Hausmüll
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben, damit eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt werden kann. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist ausdrücklich verboten!
2. Rückgabemöglichkeiten
Sie können Batterien nach Gebrauch unentgeltlich in unserer Verkaufsstelle zurückgeben oder an eine kommunale Sammelstelle bringen. Alternativ können Sie sie auch per Post ausreichend frankiert an uns zurücksenden:
Up-Cell GmbH
Akazienweg 8
76287 Rheinstetten
Bitte achten Sie bei der Rücksendung auf einen sicheren Versand, insbesondere bei Lithiumhaltigen Batterien (z. B. aus Energiespeichern), sowie auf Transportvorschriften. Alternativ kontaktieren Sie uns bezüglich einer Abholung.
3. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet:
Dieses Symbol bedeutet: Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Unter dem Mülltonnensymbol befinden sich zusätzlich chemische Symbole für besonders schädliche Bestandteile:
| Symbol | Bedeutung |
|---|---|
| Cd | enthält Cadmium |
| Pb | enthält Blei |
| Hg | enthält Quecksilber |
Diese Stoffe sind besonders umwelt- und gesundheitsgefährdend.
Hinweis
Bitte beachten Sie auch die weiteren Entsorgungshinweise in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Produktunterlagen.